Was ist ein Versicherungsmakler?

Versicherungsmakler sind freie Vermittler auf dem Versicherungsmarkt, die nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden sind. Sie müssen sich nicht auf bestimmte Produkte beschränken und können in der Regel so gut wie alle Tarife der Versicherer, die auf dem deutschen Markt tätig sind, anbieten. Die Beratungsleistungen sind für den Kunden grundsätzlich kostenlos.


Die Aufgabe eines Versicherungsmaklers ist u.a. das Vermitteln von Versicherungsverträgen zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern oder auch das Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen aufgrund der umfassenden Interessenwahrnehmungspflicht gem. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als treuhänderähnliche Sachwalter auf der Seite der von ihm betreuten Kunden. Der Makler erhält vom Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag, ähnlich einem Rechtsanwalt.


Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer werden im Maklervertrag festgehalten und finden sich u.a. im Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG). Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Kunden günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.


Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und ist gesetzlich als Voraussetzung zur Berufsausübung verpflichtet, den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) mit ausreichender Deckungssumme nachzuweisen. Ein etwaiges Verschulden seiner Mitarbeiter ist dem Versicherungsmakler ebenso zuzurechnen.